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Kosten von Wurzelkanalbehandlungen (WKB) - was müssen Patienten selbst bezahlen?

Privat versicherte Patienten 

Nach vorheriger klinischer Untersuchung und Beratung über den Ablauf der endodontischen Behandlung, die Erfolgsprognose und mögliche Therapiealternativen bekommen Sie einen detaillierten Kostenplan auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Es hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. Das heißt, dass auch für Privatversicherte Eigenanteile entstehen können. 

Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, bedenken Sie, dass sich die Beihilfe von der Gebührenordnung für Zahnärzte unterscheidet. Dadurch kann ein weiterer zusätzlicher Eigenbehalt entstehen.


Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzliche Krankenversicherung (gKV) übernimmt die Grundleistungen von Wurzelkanalbehandlungen unter folgenden Bedingungen:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden
  • Darüber hinaus gilt für jede WKB, dass die gKV Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlt.

Für ein erfolgversprechendes Behandlungsergebnis fallen Kosten an, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, also privat bezahlt werden müssen.

Selbst zu zahlende Posten: (klick)
  • Dentinadhäsive Aufbaufüllungen
  • Dentinadhäsiver Verschluss der Wurzelkanälen und der Zugangsöffnung
  • Elektronische Bestimmung der Wurzelkanallänge
  • Schall- oder ultraschallaktivierte Spülung (und andere elektrophysikalische
  • Maßnahmen)
  • Mikroskopanwendung
  • Laseranwendung
  • Entfernung von altem Wurzelfüllmaterial und von Wurzelstiften
  • Entfernung abgebrochener Instrumente
  • Reparatur von Perforationen (Verletzungen, bei denen die Wurzel bis ins Zahnbett durchbohrt wurde)
  • Materialkosten für Einmalinstrumente

Nach vorheriger Untersuchung und Beratung über den Befund sowie Aufwand und Ablauf der Behandlung bekommen Sie einen detaillierten Kostenplan auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) über die selbst zu zahlenden Posten. 

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter eine private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen haben, können Sie sich mit unserem Kostenvoranschlag im Vorfeld der Behandlung nach der Höhe der Kostenerstattung erkundigen. Die hängt von den Details Ihres Versicherungsvertrags ab.

Für die Entscheidung zu einer mikroskopgestützen endodontischen Behandlung muss außerdem berücksichtigt werden, wie wichtig die Erhaltung des speziellen Zahns für Sie ist und welche Folgen im Falle einer Nichterhaltung zu erwarten sind (Kosten, mögliche Fuktionseinschränkung). Auch darüber werden wir Sie informieren.

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